Klasse B196
Klasse B96
Wolfgang’s Fahrschule © 2016
Ab 01.01.2020 kann man mit
dem Autoführerschein im Inland
Motorrad fahren dank der im
Bundesrat beschlossenen
Änderung der Schlüsselzahl
B196.
Es handelt sich um eine
Ausweitung der Klasse B und
nicht um eine Erteilung der
Klasse A1. Somit ist ein
Stufenaufstieg zur Klasse A 2
nicht möglich.
•
Wer mindestens 25 Jahre
alt ist und seit mindestens
5 Jahren im Besitz der
Fahrerlaubnis für Pkw
(Klasse B oder 3) ist, kann
jetzt nach einer Schulung in
einer Fahrschule die
Schlüsselzahl 196 für die
Klasse B bekommen.
•
Krafträder mit einem
Hubraum bis max. 125 ccm
und einer Leistung von bis
zu 11 KW / 15 PS können
gefahren werden.
•
Der Bewerber benötigt
mindestens 4 Einheiten zu
je 90 Min. theoretischen
Unterricht und mindestens
5 Einheiten zu je 90 Min.
praktische Ausbildung. Bei
der praktischen Ausbildung
sollen sowohl die bei der
Fahrausbildung
vorgeschriebenen
Grundfahraufgaben der
Klasse A1, als auch
Überlandstrecken und
Autobahnabschnitte
befahren werden.
•
Die Ausbildung hat gemäß
Anlage 3 Nummer 4 und
Anlage 4 Nummer 1und 2
Fahrschüler-
Ausbildungsordnung zu
erfolgen. Dies muss von der
ausbildenden Fahrschule
nachgewiesen und am Ende
der Ausbildung dem
Bewerber bescheinigt
werden.
•
Die Ausbildung endet ohne
eine Prüfung. Allerdings
sollte man sich auf den
Ratschlag des Fahrlehrers
verlassen, falls dieser die
Fahrzeugbeherrschung für
noch nicht ausreichend
erachtet.
Dein sicherer Weg zum Führerschein!